Frage 28005 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was trifft zu?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 28005
- D: Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Aufgabe die TRGS zu erarbeiten.
Fundstelle: GefStoffV § 20 (3) Nr. 1.-2.
Erklärung
Der Ausschuss für Gefahrstoffe, kurz AGS, hat die Aufgabe, die TRGS zu erarbeiten. Es sind keine Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Auch das Chemikaliengesetz oder die ChemVerbotsV regeln nicht, wie und wofür TRGS geschaffen werden.
Weitere Fragen: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- 28006Von wem werden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe erarbeitet?
- 28007Welche Aussage zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) trifft zu?
- 28008Darf der Arbeitgeber Regelungen treffen, die von den Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) abweichen?
- 28009Wer erarbeitet die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)?
- 28010Was versteht man unter einer TRGS?
- 28011Von welcher Regelungskategorie darf abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber geeignete andere Arbeitsschutzmaßnahmen vorhält?