Frage 28008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Darf der Arbeitgeber Regelungen treffen, die von den Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) abweichen?
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Richtige Antworten zu Frage 28008
- B: ja, wenn er eine ebenso wirksame Maßnahme trifft
- C: ja, mit Genehmigung der zuständigen Behörde, wenn die Anwendung dieser Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist
Fundstelle: GefStoffV § 7 (2), TRGS 001 Nr. 1 (3); GefStoffV § 19 (1)
Erklärung
Der Arbeitgeber darf abweichen, wenn er eine ebenso wirksame Maßnahme trifft. Zusätzlich geht es mit Genehmigung der Behörde, wenn die Vorschriften im Einzelfall eine unverhältnismäßige Härte wären und der Schutz der Beschäftigten gewahrt bleibt. Generell auf eigene Verantwortung geht nicht.
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