Frage 28007 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) trifft zu?

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Richtige Antworten zu Frage 28007

  • B: Die TRGS der Reihe 500 beinhalten Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
  • D: Die TRGS gelten auch für ausländische Firmen, die in Deutschland tätig werden.

Fundstelle: GefStoffV § 20 (4), TRGS 001, TRGS 400 Nr. 6.2 (4), TRGS 500 Nr. 3 (3); GefStoffV § 15

Erklärung

Die TRGS der Reihe 500 enthalten Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Außerdem gelten sie auch für ausländische Firmen, die in Deutschland tätig werden. Falsch sind beide Extreme: Sie werden weder jährlich überarbeitet noch bleiben sie für immer unverändert.

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