Frage 28013 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage bezüglich der TRGS ist richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 28013
- A: Der Stand der sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen wird darin wiedergegeben.
- B: Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossen.
Fundstelle: GefStoffV § 20 (3), TRGS 001
Erklärung
Richtig sind zwei Aussagen: Die TRGS geben den Stand der sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen wieder, und der Ausschuss für Gefahrstoffe beschließt sie. Falsch ist, dass das Kürzel für Richtwerte von Gefahrstoffen steht, und die BAuA veröffentlicht sie auch nicht.
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