Frage 33017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Warum dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und angewendet werden?

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Richtige Antwort zu Frage 33017

  • A: Nur sie erfüllen die strengen Anforderungen hinsichtlich Wirksamkeit und Kulturpflanzenverträglichkeit sowie Schutz vor Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28 u. 29 i.V.m. Art. 4 (3)

Erklärung

Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel erfüllen die strengen Anforderungen an Wirksamkeit und Kulturpflanzenverträglichkeit sowie den Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt. Die Zulassung hat nichts mit Herstellungsort oder Kalkulation zu tun, und völlig ungiftig ist auch ein zugelassenes Mittel nicht.

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