Frage 33016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Auf welchen Flächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt?

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Richtige Antwort zu Frage 33016

  • A: auf Feldrainen, Böschungen und Wegrändern

Fundstelle: PflSchG § 12 (2)

Erklärung

Auf Feldrainen, Böschungen und Wegrändern ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Dagegen sind Hopfengärten, Hausgärten, Grünland, Weinbau und die Rekultivierung von Stilllegungsflächen als genutzte Flächen im Rahmen der Zulassung möglich.

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