Frage 33016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Auf welchen Flächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 33016
- A: auf Feldrainen, Böschungen und Wegrändern
Fundstelle: PflSchG § 12 (2)
Erklärung
Auf Feldrainen, Böschungen und Wegrändern ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Dagegen sind Hopfengärten, Hausgärten, Grünland, Weinbau und die Rekultivierung von Stilllegungsflächen als genutzte Flächen im Rahmen der Zulassung möglich.
Weitere Fragen: Umweltwirkungen von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
- 33017Warum dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und angewendet werden?
- 33018Welche Aussagen treffen auf Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff „Pyrethrine“ zu?
- 33019Wie ist mit Restmengen von Behandlungsflüssigkeiten in der Pflanzenschutzspritze umzugehen?
- 33001Ordnen Sie den Fachausdruck Persistenz den stichpunktartigen Erläuterungen zu:
- 33002Ein Wirkstoff wird in der Umwelt nur schwer abgebaut. Der Fachausdruck dafür ist:
- 33003Welcher Gefahrenhinweis (H-Satz) kennzeichnet Umweltgefahren?