Frage 34042 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Biozidprodukte sind

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Richtige Antwort zu Frage 34042

  • A: dazu bestimmt, schädliche Organismen zu zerstören.

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 3 (1) a)

Erklärung

Biozidprodukte sind dazu bestimmt, schädliche Organismen zu zerstören. Sie fördern keine nützlichen Organismen und sind keine Herbizide auf biochemischer Basis. Auch das Totenkopf Piktogramm tragen sie nicht grundsätzlich.

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