Frage 34041 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage trifft auf den Wirkstoff „Activchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure“ zu?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 34041

  • A: Es handelt sich um einen genehmigten Wirkstoff für die Produktarten 1-5.
  • D: Hypochlorsäure ist nicht in Anhang VI Tabelle 3 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt.

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Anh. V Produktart 1-5 i.V.m. Art. 9 (1) a); VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Activchlor aus Hypochlorsäure ist ein genehmigter Wirkstoff für die Produktarten 1 bis 5. Hypochlorsäure ist nicht in Anhang VI Tabelle 3 der CLP-Verordnung geregelt. Für Produktart 14 ist er nicht genehmigt, und Krebs erzeugt er nicht.

Weiter zu Frage ›