Frage 34041 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage trifft auf den Wirkstoff „Activchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure“ zu?
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Richtige Antworten zu Frage 34041
- A: Es handelt sich um einen genehmigten Wirkstoff für die Produktarten 1-5.
- D: Hypochlorsäure ist nicht in Anhang VI Tabelle 3 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt.
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Anh. V Produktart 1-5 i.V.m. Art. 9 (1) a); VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Activchlor aus Hypochlorsäure ist ein genehmigter Wirkstoff für die Produktarten 1 bis 5. Hypochlorsäure ist nicht in Anhang VI Tabelle 3 der CLP-Verordnung geregelt. Für Produktart 14 ist er nicht genehmigt, und Krebs erzeugt er nicht.
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