Frage 35016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Zum Integrierten Pflanzenschutz zählt:
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Richtige Antworten zu Frage 35016
- A: Wahl standortgerechter Kulturen und resistenter Sorten
- B: Schonung und Förderung von Nützlingen sowie Beachtung des Warndienstes
- C: sorgfältige Beobachtung und gezielte Düngung und Pflege des Pflanzenbestandes
Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 2
Erklärung
Dazu zählen standortgerechte Kulturen und resistente Sorten, die Schonung und Förderung von Nützlingen mit Beachtung des Warndienstes sowie sorgfältige Beobachtung, gezielte Düngung und Pflege. Keine Schädlingsbekämpfung gehört nicht dazu.
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