Frage 35019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche der nachfolgend genannten Tätigkeiten gehören zu den indirekten Pflanzenschutzmaßnahmen?
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Richtige Antworten zu Frage 35019
- B: Saatbettbereitung
- C: Standortwahl
Erklärung
Zu den indirekten Maßnahmen gehören Saatbettbereitung und Standortwahl. Das Beizen von Saatgut und das Absammeln von Schädlingen greifen direkt ein und sind keine indirekten Maßnahmen.
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