Frage 35021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Muss die auf der Packung angegebene Wasserschutzgebietsauflage vom Anwender eingehalten werden?

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Richtige Antwort zu Frage 35021

  • B: Ja.

Fundstelle: PflSchG § 12 (1)

Erklärung

Ja, die auf der Packung angegebene Wasserschutzgebietsauflage muss der Anwender einhalten. Das gilt nicht nur für den Hersteller und nicht nur für Großanwender, auch Haus- und Kleingartenanwender sind betroffen. Eine Einzelfallempfehlung entscheidet das nicht.

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