Frage 35021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Muss die auf der Packung angegebene Wasserschutzgebietsauflage vom Anwender eingehalten werden?
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Richtige Antwort zu Frage 35021
- B: Ja.
Fundstelle: PflSchG § 12 (1)
Erklärung
Ja, die auf der Packung angegebene Wasserschutzgebietsauflage muss der Anwender einhalten. Das gilt nicht nur für den Hersteller und nicht nur für Großanwender, auch Haus- und Kleingartenanwender sind betroffen. Eine Einzelfallempfehlung entscheidet das nicht.
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