Frage 35025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Darf im Lager beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden?
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Richtige Antwort zu Frage 35025
- A: nein
Fundstelle: TRGS 510
Erklärung
Im Lager darf beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln weder gegessen noch getrunken, geraucht oder geschnupft werden. Auch alkoholfreie Getränke sind nicht erlaubt, und Rauchen ist nicht erlaubt. Die Antwort lautet nein.
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