Frage 35026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

An die Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln werden bestimmte Anforderungen gestellt. Was ist dazu richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 35026

  • B: Es gilt Rauchverbot während der Tätigkeit.
  • C: Die Aufbewahrung und Lagerung erfolgt getrennt von Lebens- und Futtermitteln.

Fundstelle: GefStoffV § 8 (3); GefStoffV § 8 (5)

Erklärung

Während der Tätigkeit gilt Rauchverbot, und Pflanzenschutzmittel werden getrennt von Lebens- und Futtermitteln aufbewahrt. Es gibt sehr wohl spezielle Regelungen, und auch eine zweckmäßige Verpackung entbindet nicht von Lagervorschriften.

Weiter zu Frage ›