Frage 35031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Lagerhaltungsvorschriften sollten beim Betrieb eines Pflanzenschutzmittellagers beachtet werden?
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Richtige Antworten zu Frage 35031
- A: Es gilt Zutrittsverbot für Unbefugte.
- B: In Durchgängen, allgemein zugänglichen Fluren und Arbeitsräumen ist keine Lagerung zulässig.
- C: Die Zusammenlagerung mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Genussmitteln ist unzulässig.
Fundstelle: GefStoffV § 8 (5), § 9 (6), TRGS 510; GefStoffV Anh. I Nr. 1.5 (1) Nr. 1, TRGS 510; GefStoffV § 8 (5)
Erklärung
Unbefugte haben keinen Zutritt, in Durchgängen, Fluren und Arbeitsräumen wird nicht gelagert, und Lebens-, Futter- und Genussmittel dürfen nicht dazu. Eine Sprinkleranlage ist nicht vorgeschrieben.
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