Frage 35031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Lagerhaltungsvorschriften sollten beim Betrieb eines Pflanzenschutzmittellagers beachtet werden?

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Richtige Antworten zu Frage 35031

  • A: Es gilt Zutrittsverbot für Unbefugte.
  • B: In Durchgängen, allgemein zugänglichen Fluren und Arbeitsräumen ist keine Lagerung zulässig.
  • C: Die Zusammenlagerung mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Genussmitteln ist unzulässig.

Fundstelle: GefStoffV § 8 (5), § 9 (6), TRGS 510; GefStoffV Anh. I Nr. 1.5 (1) Nr. 1, TRGS 510; GefStoffV § 8 (5)

Erklärung

Unbefugte haben keinen Zutritt, in Durchgängen, Fluren und Arbeitsräumen wird nicht gelagert, und Lebens-, Futter- und Genussmittel dürfen nicht dazu. Eine Sprinkleranlage ist nicht vorgeschrieben.

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