Frage 38046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Sie haben eine Packung eines nicht mehr zugelassenen quecksilberhaltigen Beizmittels im Lager gefunden und wollen es der Vernichtung zuführen. Welche Entsorgungsmöglichkeit wählen Sie?
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Richtige Antwort zu Frage 38046
- C: als gefährlichen Abfall entsorgen
Fundstelle: Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Erklärung
Entsorge es als gefährlichen Abfall. Hausmüll, Anwenden mit anschließendem Verbrennen des Saatguts oder Verdünnen und Ablassen in die Kanalisation sind nicht zulässig, denn Quecksilber bleibt giftig.
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