Frage 38047 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ein Händler hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung abgelaufen ist, in seinem Lager. Wie verhält sich der Händler rechtskonform?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 38047
- A: Die Zulassung ist seit 7 Monaten abgelaufen; das Präparat ist sachgerecht zu entsorgen.
- C: Nach Zulassungsende durch Zeitablauf dürfen Lagerbestände des Mittels im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden.
Fundstelle: KrWG § 48; PflSchG § 28 (4)
Erklärung
Nach Zulassungsende dürfen Lagerbestände im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden. Ist die Zulassung seit 7 Monaten abgelaufen, muss das Präparat sachgerecht entsorgt werden. Hausmüll ist falsch, und Herstellung vor Ablauf ändert nichts.
Weitere Fragen: Grundkenntnisse Biozide und Pflanzenschutzmittel
- 38048Bei einem schon längere Zeit gelagerten Pflanzenschutzmittel sind die Hinweise auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung unlesbar geworden. Was soll mit diesem Mittel geschehen?
- 38049Ein Landwirt hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung abgelaufen ist, für das aber kein Anwendungsverbot besteht, in seinem Lager. Was geschieht damit?
- 38050Ein Händler hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung seit einer Woche abgelaufen ist, in seinem Lager. Welcher Abgabeweg steht ihm offen?
- 38051Was versteht man im Pflanzenschutz unter Abdrift?
- 38052Was gilt für ein systemisch wirkendes Pflanzenschutzmittel?
- 38053Metaldehyd findet im Pflanzenschutz Verwendung als