Frage 38047 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein Händler hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung abgelaufen ist, in seinem Lager. Wie verhält sich der Händler rechtskonform?

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Richtige Antworten zu Frage 38047

  • A: Die Zulassung ist seit 7 Monaten abgelaufen; das Präparat ist sachgerecht zu entsorgen.
  • C: Nach Zulassungsende durch Zeitablauf dürfen Lagerbestände des Mittels im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden.

Fundstelle: KrWG § 48; PflSchG § 28 (4)

Erklärung

Nach Zulassungsende dürfen Lagerbestände im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden. Ist die Zulassung seit 7 Monaten abgelaufen, muss das Präparat sachgerecht entsorgt werden. Hausmüll ist falsch, und Herstellung vor Ablauf ändert nichts.

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