Frage 38049 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ein Landwirt hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung abgelaufen ist, für das aber kein Anwendungsverbot besteht, in seinem Lager. Was geschieht damit?
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Richtige Antworten zu Frage 38049
- A: Das Präparat darf noch 18 Monate nach Zulassungsende ausgebracht werden.
- C: Es kann an den Hersteller zurückgegeben werden.
Fundstelle: PflSchG § 12 (5); PflSchG § 27
Erklärung
Ohne Anwendungsverbot darf das Präparat noch 18 Monate nach Zulassungsende ausgebracht werden. Alternativ kann es an den Hersteller zurückgegeben werden. Eine Pflicht zur Entsorgung als gefährlicher Abfall oder zur Abgabe bei kommunalen Sammlungen besteht nicht.
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