Frage 38050 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein Händler hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung seit einer Woche abgelaufen ist, in seinem Lager. Welcher Abgabeweg steht ihm offen?

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Richtige Antworten zu Frage 38050

  • A: Er lässt das Präparat sachgerecht entsorgen.
  • C: Er darf das Mittel nach Zulassungsende noch 6 Monate lang verkaufen.

Fundstelle: KrWG § 48; PflSchG § 28 (4)

Erklärung

Er kann das Präparat sachgerecht entsorgen lassen oder es nach Zulassungsende noch 6 Monate verkaufen. Dass Herstellung vor Zulassungsende den Verkauf unbegrenzt erlaubt, stimmt nicht. Eine PAMIRA-Abgabe ist hier nicht richtig.

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