Frage 38048 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Bei einem schon längere Zeit gelagerten Pflanzenschutzmittel sind die Hinweise auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung unlesbar geworden. Was soll mit diesem Mittel geschehen?

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Richtige Antwort zu Frage 38048

  • C: Es muss als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden.

Erklärung

Das Mittel muss als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden. Raten, was es ist, Hausmüll oder Weiterverkauf unter Auflagen kommen nicht infrage, denn ohne Angaben ist die sichere Anwendung unmöglich.

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