Frage 11011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wofür gelten die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (Dritter Abschnitt) für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nicht?

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Richtige Antworten zu Frage 11011

  • A: Für Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird.
  • B: Für Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Fundstelle: ChemG § 2 (1) Nr. 5; ChemG § 2 (1) Nr. 3

Erklärung

Die Vorschriften zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gelten nicht für Abwasser, das in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird, und nicht für Abfälle zur Beseitigung. Arzneimittelstoffe und Pflanzenschutz im Zulassungsverfahren sind dagegen nicht pauschal ausgenommen.

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