Frage 11008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage in Bezug auf die sogenannte REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] der EU ist richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 11008

  • A: Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z. B. akut toxisch, krebserzeugend, gewässergefährdend) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe).
  • B: Die REACH-Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht EU-weit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.
  • C: Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
  • D: In der REACH-Verordnung gibt es ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006

Erklärung

Alle vier Aussagen stimmen. Hersteller und Importeure müssen die gefährlichen Eigenschaften ihrer Stoffe ermitteln. REACH vereinheitlicht das Recht EU-weit, die Chemikalienagentur ECHA in Helsinki verwaltet das Verfahren, und für besonders besorgniserregende Stoffe gibt es ein Zulassungsverfahren.

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