Frage 11014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Das Chemikaliengesetz verwendet den Ausdruck Inverkehrbringen. Was alles fällt unter diesen Begriff?

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Richtige Antworten zu Frage 11014

  • A: verkaufen
  • C: vorrätig halten zum Verkauf
  • D: verschenken

Fundstelle: ChemG § 3 Nr. 9

Erklärung

Inverkehrbringen heißt: verkaufen, verschenken und auch schon zum Verkauf vorrätig halten. Wer einen Stoff nur für eigene Zwecke lagert, bringt ihn dagegen nicht in Verkehr. Das ist der Unterschied.

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