Frage 13023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Zu welcher Gefahrenklasse gehört folgende Definition: „Ein Stoff ist gefährlich, wenn er eine irreversible Hautschädigung erzeugt.“

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Richtige Antwort zu Frage 13023

  • A: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Fundstelle: GefStoffV § 3 (2) Nr. 2b i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Nr. 3.2.1.1.

Erklärung

Wenn ein Stoff die Haut irreversibel schädigt, also bleibend, gehört er zur Gefahrenklasse Ätz-/Reizwirkung auf die Haut. Mit Entzündbarkeit, akuter Toxizität oder Aspirationsgefahr hat das nichts zu tun.

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