Frage 13045 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Gefahrstoffverordnung verwendet den Ausdruck Tätigkeit. Was alles fällt unter diesen Begriff?
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Richtige Antworten zu Frage 13045
- A: das Lagern
- B: das Verbrauchen
- C: das innerbetriebliche Befördern
- D: das Herstellen
Fundstelle: GefStoffV § 2 (5)
Erklärung
Tätigkeit ist breit gefasst: Lagern, Verbrauchen, innerbetriebliches Befördern und Herstellen. Alle vier gehören dazu. Es geht also nicht nur um den eigentlichen Umgang an der Werkbank.
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