Frage 13045 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Gefahrstoffverordnung verwendet den Ausdruck Tätigkeit. Was alles fällt unter diesen Begriff?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 13045

  • A: das Lagern
  • B: das Verbrauchen
  • C: das innerbetriebliche Befördern
  • D: das Herstellen

Fundstelle: GefStoffV § 2 (5)

Erklärung

Tätigkeit ist breit gefasst: Lagern, Verbrauchen, innerbetriebliches Befördern und Herstellen. Alle vier gehören dazu. Es geht also nicht nur um den eigentlichen Umgang an der Werkbank.

Weiter zu Frage ›