Frage 14019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind insbesondere:
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Richtige Antworten zu Frage 14019
- B: Säuren, Laugen
- C: flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe
- D: Gifte
Fundstelle: WHG § 62 (3)
Erklärung
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind vor allem Säuren und Laugen, flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe und Gifte wassergefährdend. Flüssige Lebensmittel gehören nicht dazu.
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