Frage 14019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind insbesondere:

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Richtige Antworten zu Frage 14019

  • B: Säuren, Laugen
  • C: flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe
  • D: Gifte

Fundstelle: WHG § 62 (3)

Erklärung

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind vor allem Säuren und Laugen, flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe und Gifte wassergefährdend. Flüssige Lebensmittel gehören nicht dazu.

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