Frage 14025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage über die Entsorgung von Gefahrstoffen, die gefährliche Abfälle darstellen können, ist richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 14025
- B: Die Verbringung auf Ackerböden oder in der Nähe von Nutzpflanzen ist verboten.
- D: Sie müssen in dafür zugelassenen Anlagen verwertet oder beseitigt werden.
Fundstelle: KrWG
Erklärung
Gefahrstoffe, die gefährliche Abfälle sind, müssen in dafür zugelassenen Anlagen verwertet oder beseitigt werden. Auf Ackerböden oder in der Nähe von Nutzpflanzen darfst du sie nicht ausbringen. Hausmüll ist keine Lösung, und das Vergraben nahe Gewässern erst recht nicht.
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