Frage 14030 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche Personengruppen sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgestellt worden?
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Richtige Antworten zu Frage 14030
- A: für Jugendliche
- C: für schwangere Frauen
- D: für stillende Frauen
Fundstelle: JArbSchG § 22 (1) Nr. 6; MuSchG § 11; MuSchG § 12
Erklärung
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten besondere Beschränkungen für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Frauen. Das Alter über 50 Jahre ist dagegen kein Grund für eine eigene Beschränkung.
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