Frage 14030 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für welche Personengruppen sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgestellt worden?

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Richtige Antworten zu Frage 14030

  • A: für Jugendliche
  • C: für schwangere Frauen
  • D: für stillende Frauen

Fundstelle: JArbSchG § 22 (1) Nr. 6; MuSchG § 11; MuSchG § 12

Erklärung

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten besondere Beschränkungen für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Frauen. Das Alter über 50 Jahre ist dagegen kein Grund für eine eigene Beschränkung.

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