Frage 14003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Das Außenwirtschaftsgesetz

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Richtige Antworten zu Frage 14003

  • A: regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, um Waffenherstellung zu verhindern.
  • D: gilt für die in der Ausfuhrliste genannten Chemikalien.

Fundstelle: Außenwirtschaftsgesetz (AWG) §5 (1); AWG

Erklärung

Das Außenwirtschaftsgesetz regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, damit keine Waffen hergestellt werden. Es gilt für die Stoffe, die in der Ausfuhrliste stehen. Rauschgift ist ein anderes Thema, und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz ist nicht die Genehmigungsstelle.

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