Frage 14003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Das Außenwirtschaftsgesetz
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 14003
- A: regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, um Waffenherstellung zu verhindern.
- D: gilt für die in der Ausfuhrliste genannten Chemikalien.
Fundstelle: Außenwirtschaftsgesetz (AWG) §5 (1); AWG
Erklärung
Das Außenwirtschaftsgesetz regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, damit keine Waffen hergestellt werden. Es gilt für die Stoffe, die in der Ausfuhrliste stehen. Rauschgift ist ein anderes Thema, und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz ist nicht die Genehmigungsstelle.
Weitere Fragen: Verwandte Rechtsnormen
- 14004Welchen Rechtscharakter haben Vorschriften, die von der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen erlassen werden?
- 14005Welche gebrauchsfertigen Produkte unterliegen den Vorschriften der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)?
- 14006Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) enthält zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, die dieser Verordnung unterliegen. Welche Kennzeichnung entspricht den Vorschriften der ChemVOCFarbV vollständig?
- 14007Welche Aussage über die Gesetzgebung in Deutschland ist richtig?
- 14008Welche Tätigkeiten dürfen in Heimarbeit ausgeübt werden?
- 14009Welche Verordnung trifft nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Inhalt und Form von Mitteilungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wenn ein Hersteller oder Einführer bestimmte Gemische oder ein Biozidprodukt in Verkehr bringt und diese Angaben nach § 16e des Chemikaliengesetzes abzugeben hat?