Frage 14031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 14031
- C: Nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist.
- D: Nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden.
Fundstelle: JArbSchG § 22 (2)
Erklärung
Grundsätzlich nicht komplett verboten. Es ist erlaubt, wenn die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und ein Fachkundiger die Jugendlichen beaufsichtigt. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist als Bedingung nicht genannt.
Weitere Fragen: Verwandte Rechtsnormen
- 14032Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?
- 14033In welcher Rechtsvorschrift sind die Beschäftigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt?
- 14001Für welche Personen gibt es spezielle Vorschriften für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
- 14002Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der auch nicht zu den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zählt, gibt Ihnen ein Dauerkunde per E-Mail den Auftrag, mit dem am selben Tag abgehenden Schiff eine größere Menge Ethylenoxid zu liefern. Welche Bestimmung muss erfüllt sein?
- 14003Das Außenwirtschaftsgesetz
- 14004Welchen Rechtscharakter haben Vorschriften, die von der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen erlassen werden?