Frage 14031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?

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Richtige Antworten zu Frage 14031

  • C: Nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist.
  • D: Nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden.

Fundstelle: JArbSchG § 22 (2)

Erklärung

Grundsätzlich nicht komplett verboten. Es ist erlaubt, wenn die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und ein Fachkundiger die Jugendlichen beaufsichtigt. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist als Bedingung nicht genannt.

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