Frage 14032 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?

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Richtige Antworten zu Frage 14032

  • B: Nur, wenn die Luftgrenzwerte unterschritten sind.
  • C: Nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden.
  • D: Nur, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist.

Fundstelle: JArbSchG § 22 (2)

Erklärung

Ein striktes Nein gilt nicht. Jugendliche dürfen mit Gefahrstoffen arbeiten, wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist, wenn ein Fachkundiger sie beaufsichtigt und wenn die Luftgrenzwerte unterschritten sind. Alle drei Bedingungen gehören zusammen.

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