Frage 15046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was ist Bestandteil einer Stoffsicherheitsbeurteilung nach der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe?
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Richtige Antworten zu Frage 15046
- A: Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
- B: Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
- C: Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt
- D: Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften sowie der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 14
Erklärung
Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung nach REACH werden schädliche Wirkungen auf die Gesundheit, durch physikalisch-chemische Eigenschaften und auf die Umwelt ermittelt. Dazu kommt die Prüfung auf PBT- und vPvB-Eigenschaften, also persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Alle vier Punkte gehören dazu.
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