Frage 15049 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was verstehen Sie unter EUH-Sätzen?
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Richtige Antwort zu Frage 15049
- A: Ergänzende Gefahrenmerkmale
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25
Erklärung
EUH-Sätze sind ergänzende Gefahrenmerkmale. Sie ergänzen die H-Sätze um zusätzliche Angaben. Frühere S-Sätze sind sie nicht, auch keine ergänzenden Sicherheitshinweise und keine H-Sätze in EU-Amtssprachen. Sie stehen mit den H-Sätzen zusammen in Anhang III.
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