Frage 15049 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Was verstehen Sie unter EUH-Sätzen?

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Richtige Antwort zu Frage 15049

  • A: Ergänzende Gefahrenmerkmale

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25

Erklärung

EUH-Sätze sind ergänzende Gefahrenmerkmale. Sie ergänzen die H-Sätze um zusätzliche Angaben. Frühere S-Sätze sind sie nicht, auch keine ergänzenden Sicherheitshinweise und keine H-Sätze in EU-Amtssprachen. Sie stehen mit den H-Sätzen zusammen in Anhang III.

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