Frage 15047 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Gefahrenhinweise sind in Anhang III der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten?

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Richtige Antworten zu Frage 15047

  • B: H-Sätze
  • C: EUH-Sätze

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. III Teil 1 und Teil 2

Erklärung

In Anhang III der CLP-Verordnung stehen die Gefahrenhinweise: die H-Sätze und die EUH-Sätze. Die P-Sätze, also die Sicherheitshinweise, stehen nicht dort, sondern in Anhang IV. Merk dir: III für Gefahren, IV für Sicherheit.

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