Frage 16013 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
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Richtige Antworten zu Frage 16013
- A: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- B: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- C: Handhabung und Lagerung
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 31 i.V.m. Anh. II
Erklärung
Pflicht sind die Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen, die Begrenzung und Überwachung der Exposition mit persönlicher Schutzausrüstung sowie Handhabung und Lagerung. Jahresproduktionsmengen in Tonnen gehören nicht hinein.
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