Frage 16012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
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Richtige Antworten zu Frage 16012
- A: Hinweise für die Brandbekämpfung
- B: Handhabung und Lagerung sowie Angaben zum Transport
- C: Toxikologische Angaben
- D: Umweltbezogene Angaben
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 31 i.V.m. Anh. II
Erklärung
Pflicht sind Hinweise für die Brandbekämpfung, Handhabung und Lagerung, Angaben zum Transport sowie toxikologische und umweltbezogene Angaben. Alle diese Punkte musst du im Sicherheitsdatenblatt finden.
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