Frage 24070 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welcher der folgenden Stoffe ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sowohl als entzündbare Flüssigkeit als auch als karzinogen eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
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Richtige Antwort zu Frage 24070
- A: Benzol
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Benzol ist nach der CLP-Verordnung sowohl entzündbare Flüssigkeit als auch karzinogen. Blausäure, Methanol und Schwefelwasserstoff haben diese Doppelrolle nicht, auch wenn sie anders gefährlich sind.
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