Frage 24070 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welcher der folgenden Stoffe ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sowohl als entzündbare Flüssigkeit als auch als karzinogen eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 24070

  • A: Benzol

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Benzol ist nach der CLP-Verordnung sowohl entzündbare Flüssigkeit als auch karzinogen. Blausäure, Methanol und Schwefelwasserstoff haben diese Doppelrolle nicht, auch wenn sie anders gefährlich sind.

Weiter zu Frage ›