Frage 24071 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welcher Stoff ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antworten zu Frage 24071

  • A: Arsen (III)-oxid (Arsenik)
  • D: Benzol

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Arsen(III)-oxid, auch Arsenik genannt, und Benzol sind nach der CLP-Verordnung als karzinogen eingestuft. Ätzkali und Natriumchlorat sind es nicht, ihre Gefahren liegen woanders: Ätzwirkung und Brandförderung.

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