Frage 24084 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welchen Stoff oder für welche Stoffe, die bei der Herstellung von Polyurethanschäumen im Reaktionsgemisch vorliegen, sind im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Beschränkungsbedingungen festgelegt?
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Richtige Antworten zu Frage 24084
- A: bei Diisocyanaten
- D: bei Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 74; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 56
Erklärung
Anhang XVII der REACH-Verordnung enthält Beschränkungsbedingungen für Diisocyanate, darunter MDI. Es gilt nicht für alle Isocyanate und auch nicht für Propan. Genau hinsehen lohnt sich.
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