Frage 24085 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche gefährliche Eigenschaft bezeichnet der Ausdruck “Karzinogen“?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 24085

  • B: krebserzeugend

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Teil 3 Abschnitt 3.6

Erklärung

Karzinogen heißt krebserzeugend. Wassergefährdend, fruchtschädigend und erbgutverändernd sind andere Gefahreneigenschaften mit eigenen Begriffen. Du solltest sie auseinanderhalten, denn sie stehen auch in H-Sätzen.

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