Frage 27002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Das Listenprinzip in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ermöglicht die Einstufung

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Richtige Antworten zu Frage 27002

  • B: bestimmter gefährlicher Stoffe.
  • D: bestimmter gefährlicher Gemische.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3 & VO (EU) 2018/669

Erklärung

Das Listenprinzip der CLP-Verordnung erlaubt die Einstufung bestimmter gefährlicher Stoffe und bestimmter Gemische, die in der Liste stehen. Nicht sämtliche Stoffe oder alle Gemische sind damit erfasst.

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