Frage 27005 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

In welche Kategorie wird ein Stoff nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingeteilt, der als karzinogen eingestuft ist?

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Richtige Antworten zu Frage 27005

  • A: Carc. 1A
  • B: Carc. 2
  • D: Carc. 1B

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Tab. 3.6.1

Erklärung

Als karzinogen eingestufte Stoffe fallen in Carc. 1A, Carc. 1B oder Carc. 2. Eine Kategorie Carc. 3 gibt es in der CLP-Verordnung nicht. Kategorie 1A und 1B sind die gefährlicheren, 2 steht für den Verdacht.

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