Frage 27006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ist die wässrige Lösung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] in die Gefahrenklasse Ätz-/Reizwirkung auf die Haut der Kategorie 1B eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
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Richtige Antworten zu Frage 27006
- A: Essigsäure 50 %
- B: Silbernitrat 5 %
- C: Kaliumhydroxid 2 %
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3 i.V.m. Anh. I Teil 3.2 & VO (EU) 2018/669
Erklärung
Essigsäure 50 %, Silbernitrat 5 % und Kaliumhydroxid 2 % sind laut dem Auszug in Kategorie 1B eingestuft. Wasserstoffperoxid 3 % nicht. Die Konzentration entscheidet über die Einstufung.
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