Frage 27010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ist der folgende Stoff nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antworten zu Frage 27010

  • A: Arsenverbindungen
  • B: Lindan
  • C: Natriumchlorat

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3 & VO (EU) 2018/669

Erklärung

Arsenverbindungen, Lindan und Natriumchlorat sind nach dem Auszug aus Anhang VI als akut toxisch eingestuft. Benzo(e)pyren gehört nicht dazu, bei ihm stehen andere Gefahren im Vordergrund.

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