Frage 27011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welches Erzeugnis darf nicht hergestellt oder verwendet werden, wenn es die in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] aufgeführten Weichmacher mit einem Gehalt > 0,1 Gew.-% enthält?
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Richtige Antworten zu Frage 27011
- A: Spielzeug
- C: Babyartikel
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 51; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 52
Erklärung
Nach REACH dürfen Spielzeug und Babyartikel bestimmte Weichmacher nicht mit mehr als 0,1 Gew.-% enthalten. Dichtungen und Bodenbeläge sind in dieser Frage nicht gemeint. Der Schutz gilt vor allem Kindern.
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