Frage 27011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welches Erzeugnis darf nicht hergestellt oder verwendet werden, wenn es die in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] aufgeführten Weichmacher mit einem Gehalt > 0,1 Gew.-% enthält?

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Richtige Antworten zu Frage 27011

  • A: Spielzeug
  • C: Babyartikel

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 51; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 52

Erklärung

Nach REACH dürfen Spielzeug und Babyartikel bestimmte Weichmacher nicht mit mehr als 0,1 Gew.-% enthalten. Dichtungen und Bodenbeläge sind in dieser Frage nicht gemeint. Der Schutz gilt vor allem Kindern.

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