Frage 27035 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welches Gemisch besteht eine spezielle Vorschrift für ergänzende Kennzeichnungselemente?
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Richtige Antworten zu Frage 27035
- B: cyanacrylathaltige Gemische
- C: cadmiumhaltige Gemische, die zum Löten oder Schweißen verwendet werden
- D: Zement und Zementgemische
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II 2.2; VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II 2.7; VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II 2.3
Erklärung
Besondere ergänzende Kennzeichnungselemente gibt es für cyanacrylathaltige Gemische, cadmiumhaltige Gemische zum Löten oder Schweißen sowie für Zement und Zementgemische. Für Benzol und benzolhaltige Gemische gilt das hier nicht.
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