Frage 28002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage für die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) trifft zu?
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Richtige Antwort zu Frage 28002
- C: Von den TRGS kann ohne Ausnahmegenehmigung abgewichen werden, sofern ebenso wirksame Maßnahmen getroffen werden.
Fundstelle: GefStoffV § 7 (2)
Erklärung
Die TRGS sind keine Gesetze, sondern konkretisieren Pflichten. Du darfst abweichen, wenn du ebenso wirksame Maßnahmen triffst, und dafür brauchst du keine Ausnahmegenehmigung. Ein absolutes Abweichverbot gibt es nicht. Erlassen werden sie auch nicht von den Unfallversicherungsträgern.
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