Frage 33015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie sind bienengefährliche Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet?
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Richtige Antworten zu Frage 33015
- C: durch die Aufschrift „Bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr in dem zu behandelnden Bestand (B2)“
- D: durch die Aufschrift „Das Mittel ist bienengefährlich (B1)“
Fundstelle: PSM-Verzeichnis des BVL
Erklärung
Die Kennzeichnung lautet entweder: Das Mittel ist bienengefährlich (B1) oder: Bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr in dem zu behandelnden Bestand (B2). Honiggefährlich oder eine gelb-schwarze Beschriftung gibt es nicht.
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