Frage 34035 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welcher der nachstehend aufgeführten Stoffe ist als biozider Wirkstoff für die Verwendung in Holzschutzmitteln (Produktart 8) gemäß Biozidprodukte-Recht genehmigt?

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Richtige Antworten zu Frage 34035

  • A: IPBC (3-Iod-2-propinylbutylcarbamat)
  • C: Hydrogencyanid

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Anh. V Produktart 8 i.V.m. Art. 9 (1) a)

Erklärung

Als biozide Wirkstoffe für Holzschutzmittel der Produktart 8 sind laut dieser Frage IPBC und Hydrogencyanid genehmigt. Ameisensäure und Floucomafen gehören nicht dazu. Floucomafen ist ein Rodentizid-Wirkstoff.

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