Frage 34035 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welcher der nachstehend aufgeführten Stoffe ist als biozider Wirkstoff für die Verwendung in Holzschutzmitteln (Produktart 8) gemäß Biozidprodukte-Recht genehmigt?
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Richtige Antworten zu Frage 34035
- A: IPBC (3-Iod-2-propinylbutylcarbamat)
- C: Hydrogencyanid
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Anh. V Produktart 8 i.V.m. Art. 9 (1) a)
Erklärung
Als biozide Wirkstoffe für Holzschutzmittel der Produktart 8 sind laut dieser Frage IPBC und Hydrogencyanid genehmigt. Ameisensäure und Floucomafen gehören nicht dazu. Floucomafen ist ein Rodentizid-Wirkstoff.
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