Frage 37037 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wo ist geregelt, dass bestimmte Biozid-Produkte nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen?
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Richtige Antworten zu Frage 37037
- C: in der Chemikalien-Verbotsverordnung, wenn die Biozid-Produkte von Anlage 2 der ChemVerbotsV erfasst sind
- D: in der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 Abs. 4; ChemBiozidDV §10 Abs. 1
Erklärung
Das Verbot steht in der Biozidrechts-Durchführungsverordnung. Zusätzlich greift die Chemikalien-Verbotsverordnung, wenn die Biozid-Produkte von deren Anlage 2 erfasst sind. Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung regeln es nicht.
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