Frage 37039 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für Biozid-Produkte welcher Produktart besteht im Einzelhandel (von Ausnahmen abgesehen) ein Selbstbedienungsverbot?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 37039
- A: Produktart 18
- B: Produktart 14
Fundstelle: ChemBiozidDV §10 Abs. 1 Nr. 2 b); ChemBiozidDV §10 Abs. 1 Nr. 2 a)
Erklärung
Für Produktart 18 und Produktart 14 besteht im Einzelhandel, von Ausnahmen abgesehen, ein Selbstbedienungsverbot. Das sind Insektizide und Rodentizide. Produktart 11 und 19 sind davon nicht betroffen.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
- 37040Was ist zu beachten, wenn Biozid-Produkte abgeben werden, die der Produktart 14 zugeordnet und nur für die berufsmäßige Verwendung zugelassen sind?
- 37041Wo erhält man fundierte Informationen über mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko?
- 37042Wo kann man sich über für Biozid-Produkte geltende Anwendungsbeschränkungen informieren?
- 37043Welche Maßnahmen sollten den Einsatz von Rodentiziden zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten begleiten?
- 37044Welche Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Umwelt gelten beim Einsatz von Holzschutzmitteln?
- 37045Welche Stoffe sind als Pflanzenschutzmittel verboten?