Frage 37039 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für Biozid-Produkte welcher Produktart besteht im Einzelhandel (von Ausnahmen abgesehen) ein Selbstbedienungsverbot?

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Richtige Antworten zu Frage 37039

  • A: Produktart 18
  • B: Produktart 14

Fundstelle: ChemBiozidDV §10 Abs. 1 Nr. 2 b); ChemBiozidDV §10 Abs. 1 Nr. 2 a)

Erklärung

Für Produktart 18 und Produktart 14 besteht im Einzelhandel, von Ausnahmen abgesehen, ein Selbstbedienungsverbot. Das sind Insektizide und Rodentizide. Produktart 11 und 19 sind davon nicht betroffen.

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